Artikel von Hanna Poddig aus der Sonderausgabe der Roten Hilfe zum 18.03.2026, dem Tag der Solidarität mit den politischen Gefangenen weltweit und gegen staatliche Unterdrückung.
An manchen Tagen sitzen im Publikum dieses Verfahrens nur wenige Personen, selten reist auch mal eine Gruppe solidarischer Prozessbesucher*innen an, Presse interessiert sich nur noch zu besonderen Anlässen. Manch eine*n mag das verwundern, war der Andrang an den ersten Tagen dieses Verfahrens doch spektakulär hoch. Der Grund lag weniger in den Vorwürfen als in der Person der Angeklagten: Daniela Klette. Mutmaßlich früheres Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), jahrzehntelang die meistgesuchte Frau der BRD. Doch was am 25. März 2025 startete, ist kein Prozess, in dem es formal um die RAF-Mitgliedschaft geht, sondern ein Verfahren, in dem zahlreiche bewaffnete Raubüberfälle auf Kassenbüros von Supermärkten und auf Geldtransporter verhandelt werden. Dreizehn Anklagepunkte sind es, die am ersten Prozesstag vorgetragen wurden, einer davon wird als versuchter Mord deklariert.
Die ersten Verhandlungstage fanden in Celle statt, im dortigen Staatsschutzsaal. Um dem großen medialen Andrang gerecht zu werden, wurden Presseplätze im Losverfahren vergeben und ein Audio-Übertragungsraum eingerichtet. Doch das Interesse nahm sehr schnell ab und bald reichten die Plätze im Saal für alle interessierten Zuschauer*innen und Pressevertreter*innen.
Ein noch absurderes Bild ist der Hochsicherheitssaal, der eigens für dieses Verfahren aus einer einstigen Reithalle entstand. Aus einem klassischen niedersächsischen Pferde-Hof, der aussieht wie aus der letzten Ausgabe der „Wendy“, wurde mittels Bauzäunen, Stacheldraht, zahlreichen Überwachungskameras und martialischer Uniformierter eine Außenstelle des Landgerichts Verden. Kosten: Rund 3,6 Millionen Euro. Seit Sommer 2025 wird nun dort verhandelt, oft auch nahezu ohne Zuschauer*innen.
Wichtige Entscheidungen und groteske Details
Im Juli 2025 ergeht schließlich ein bedeutender rechtlicher Hinweis durch das Landgericht Verden: Es sieht im Überfall in Stuhr (bei Bremen) aller Voraussicht nach keinen versuchten Mord. Ende November folgt eine zweite wichtige Entscheidung, die den Prozess erheblich verkürzen dürfte: Fünf Anklagepunkte werden fallengelassen, den Zeug*innen soll es erspart bleiben auszusagen, die Strafe fällt im Vergleich zu der erwartbaren Strafe für die restlichen Taten nicht ins Gewicht.
Das eigentliche Verfahren ist oft auch langweilig bis grotesk. Vorbringen der Verteidigung werden, nicht anders als in anderen (insbesondere politischen) Verfahren, von der Kammer mit stoischer Selbstverständlichkeit abgelehnt. Stundenlang werden TÜV-Berichte und Fingerabdrucksvergleiche oder Vermerke mit Mutmaßungen zu auf Karten eingezeichneten Wegen verlesen. Gesprochen wird über die Auflage von Stadtplänen, Autoverkäufe und Kleintierheu.
Aber es geht in diesem Prozess nicht ausschließlich um Waffen, Kassenbüros und die Beschaffung von Fluchtfahrzeugen. Faktisch geht es immer wieder eben doch um die RAF. Zwar sind Staatsanwaltschaft und Gericht bemüht zu betonen, die mutmaßliche Mitgliedschaft sei hier nicht angeklagt, das Verfahren kein politisches, doch die RAF steckt eben doch in zahlreichen Anklagepunkten. Immer dann nämlich, wenn eine Beteiligung von Daniela nicht ohne Weiteres nachweisbar ist, wird auf vermeintliche Organisationsprinzipien der RAF verwiesen, die auch für die Überfälle lange nach Auflösung der Stadtguerillagruppe gegolten haben sollen. Beweismittel dafür sind fragwürdige uralte Zeug*innenaussagen, die sich noch dazu auf eine andere Generation der RAF beziehen.
Die Angeklagte selbst drückt es so aus: „Dieser Prozess wird nicht gegen mich geführt, hier geht es einmal mehr um die Aburteilung der RAF, die seit 27 Jahren Geschichte ist; es geht um die Abrechnung mit dieser Widerstandsgeschichte von fundamentaler Opposition.“
Die Haft- und Besuchsbedingungen
Wer Daniela in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta besuchen möchte, braucht dafür gleich mehrere Erlaubnisscheine: einen vom Bundesgerichtshof und einen vom Landgericht Verden. Die Besuche müssen terminlich mit JVA und Bundeskriminalamt (BKA) abgestimmt werden und finden dann im Beisein von BKA-Beamt*innen statt – wenn sie denn stattfinden dürfen. Zahlreiche Besuchsanträge wurden abgelehnt, die Antragsteller*innen als Zeug*innen vorgeladen.
Immerhin sind die sonstigen Haftbedingungen Danielas im Vergleich zur Anfangsphase ihrer Inhaftierung mittlerweile deutlich entspannter, doch noch immer gelten einige Sonderregelungen für sie. Beispielsweise darf sie sich weniger „frei“ innerhalb der JVA bewegen als ihre Mitgefangenen.
Wie weiter?
„Kein schlechter Mensch, wer Knäste sprengt“ steht auf einem Aufkleber, den Anarchist*innen aus Hamburg in Celle vor dem Landgericht verteilen. Ein Ausblick auf einen weiteren, noch anstehenden Prozess, der wohl erst beginnen wird, wenn der jetzige abgeschlossen ist und in dem es dann zwar auch nicht um die RAF-Mitgliedschaft gehen wird (die ist verjährt), aber um drei RAF-Anschläge, darunter die Sprengung des Gefängnisneubaus in Weiterstadt.


