Im Prozess gegen Daniela Klette zweifeln ihre Anwälte an der Objektivität einer DNA-Gutachterin. Sie fordern, die Richter und Schöffen auszutauschen.
Die Verteidiger*innen von Daniela Klette haben vor dem Landgericht Verden Anträge auf Befangenheit gegen die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen gestellt. Klettes Anwälte werfen den Richtern vor, Zweifel an Gutachten zu DNA-Spuren zu ignorieren.
Das Gericht verkündete daraufhin einen weiteren Beschluss und betonte, dass es „keine Zweifel an der Objektivität und Plausibilität“ der Gutachten gebe. Klettes Anwälte reagierten mit einem zweiten Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer. Ihre Mandantin sei besorgt, dass das Gericht schon von ihrer Schuld überzeugt sei. Die Anwälte werfen den Richtern vor, aufkommende Zweifel zu ignorieren und das Verfahren möglichst schnell beenden zu wollen.
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