Gegenüber Gefangenen aus dem Normalvollzug hat Daniela Klette besondere Haftbedingungen über die »analyse und kritik« im folgenden Artikel einen Überblick liefert. Daniela selbst möchte sich jedoch nicht als Opfer ihrer Haftbedingungen inszeniert wissen.
Das »normale Strafverfahren« gegen Daniela Klette unterscheidet sich von den meisten anderen »normalen Strafverfahren« dadurch, dass fast nichts an ihm normal ist. Das gilt auch für die Haftbedingungen. Alle Gefangenen in dem Trakt, in dem Daniela Klette inhaftiert ist, sind in Untersuchungshaft. Entsprechend ist im Folgenden mit »Normalvollzug« der Untersuchungshaft-Normalvollzug gemeint und nicht der Strafhaft-Normalvollzug.
Aufschluss
Daniela Klette hat pro Woche insgesamt 28 Stunden und 30 Minuten weniger Aufschluss als ihre Mitgefangenen im Normalvollzug. Am Wochenende sind es nur zweieinhalb und zweieinviertel Stunden weniger, unter der Woche täglich vier Stunden und 45 Minuten weniger Aufschluss als im Normalvollzug. Jeden Sonntag und an Feiertagen ist sie von 15.45 Uhr bis zum nächsten Morgen in ihre Zelle eingeschlossen. Während des Aufschlusses ist ihr verboten, was im Normalvollzug erlaubt ist: Erstens, sich im ganzen zweistöckigen Trakt frei zu bewegen – sie muss auf ihrer Ebene bleiben, darf auch nicht auf die Treppe, die die Stockwerke verbindet. Zweitens, einen Zellenschlüssel zu haben – ihre Zelle wird in der Aufschlusszeit abgeschlossen, will sie rein, muss sie eine Beamt*in finden, die dafür Zeit hat. Und drittens, sich mit einzelnen anderen Gefangenen in einer Zelle aufzuhalten – nie kann sie in Ruhe ungestörte Gespräche mit ihren Mitgefangenen führen, kann nur im Flur, in der Küche und beim Hofgang, also in Durchgangsräumen, mit ihnen sprechen. Damit ist eine soziale Kontaktsituation hergestellt, in der sich der soziale Kontakt über einen ungewissen Anfang hinaus nicht herstellen kann. Das ist eine etwas entschärfte Form dessen, was in der Pönologie, das ist die Strafforschung, »Soziale Isolation« heißt.
(mehr …)








