Autor: admin

  • Sonderhaftbedingungen von Daniela Klette

    Gegenüber Gefangenen aus dem Normalvollzug hat Daniela Klette besondere Haftbedingungen über die »analyse und kritik« im folgenden Artikel einen Überblick liefert. Daniela selbst möchte sich jedoch nicht als Opfer ihrer Haftbedingungen inszeniert wissen.

    Das »normale Strafverfahren« gegen Daniela Klette unterscheidet sich von den meisten anderen »normalen Strafverfahren« dadurch, dass fast nichts an ihm normal ist. Das gilt auch für die Haftbedingungen. Alle Gefangenen in dem Trakt, in dem Daniela Klette inhaftiert ist, sind in Untersuchungshaft. Entsprechend ist im Folgenden mit »Normalvollzug« der Untersuchungshaft-Normalvollzug gemeint und nicht der Strafhaft-Normalvollzug.

    Aufschluss

    Daniela Klette hat pro Woche insgesamt 28 Stunden und 30 Minuten weniger Aufschluss als ihre Mitgefangenen im Normalvollzug. Am Wochenende sind es nur zweieinhalb und zweieinviertel Stunden weniger, unter der Woche täglich vier Stunden und 45 Minuten weniger Aufschluss als im Normalvollzug. Jeden Sonntag und an Feiertagen ist sie von 15.45 Uhr bis zum nächsten Morgen in ihre Zelle eingeschlossen. Während des Aufschlusses ist ihr verboten, was im Normalvollzug erlaubt ist: Erstens, sich im ganzen zweistöckigen Trakt frei zu bewegen – sie muss auf ihrer Ebene bleiben, darf auch nicht auf die Treppe, die die Stockwerke verbindet. Zweitens, einen Zellenschlüssel zu haben – ihre Zelle wird in der Aufschlusszeit abgeschlossen, will sie rein, muss sie eine Beamt*in finden, die dafür Zeit hat. Und drittens, sich mit einzelnen anderen Gefangenen in einer Zelle aufzuhalten – nie kann sie in Ruhe ungestörte Gespräche mit ihren Mitgefangenen führen, kann nur im Flur, in der Küche und beim Hofgang, also in Durchgangsräumen, mit ihnen sprechen. Damit ist eine soziale Kontaktsituation hergestellt, in der sich der soziale Kontakt über einen ungewissen Anfang hinaus nicht herstellen kann. Das ist eine etwas entschärfte Form dessen, was in der Pönologie, das ist die Strafforschung, »Soziale Isolation« heißt.

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  • Daniela Klette: Grußwort an die 31. Rosa-Luxemburg-Konferenz

    Die mutmaßliche frühere RAF-Militante Daniela Klette hatte aus der Untersuchungshaft ein Grußwort an die 31. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz am 10. Januar 2026 geschickt, das allerdings von den Behörden zurückgehalten wurde und die junge Welt erst jetzt erreicht hat.

    Liebe Genoss*innen!

    Vor einem Jahr übermittelte Rolf Becker auf der 30. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz mein Grußwort. Viele haben mir danach begeistert davon erzählt, wie ausdrucksvoll er das gemacht hat, und ich habe mich sehr darüber gefreut, dass es bei ihm in so guten Händen war. Während ich hier sitze und schreibe, habe ich in den Nachrichten gehört, dass Rolf Becker gestorben ist. Ein so großer Verlust – ein besonderer Mensch, Genosse. Dessen Leben immer mit dem Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse verbunden war. Er fehlt heute und wird doch präsent bleiben. Mein Mitgefühl gilt besonders denen, die nah mit ihm lebten, seinen Freund*innen, Genoss*innen und seiner Familie.

    Ich war im Februar 2024 nach drei Jahrzehnten solidarisch erfüllten Lebens in der Illegalität festgenommen worden. Nun bin ich im zweiten Jahr Gefangene in Vechta. Ein Urteil im ersten Justizverfahren soll in wenigen Monaten gegen mich gesprochen werden. Ein Ende meiner Gefangenschaft ist nicht abzusehen. An 49 Tagen wurde ich 2025 an Händen und Füßen gefesselt mit einem Polizeiaufgebot zur eigens für diesen Prozess für 3,6 Millionen Euro umgebauten ehemaligen Reithalle transportiert. Dieser ebenfalls von einem Polizeiaufgebot belagerte Ort ist so gewählt, dass es für Prozessbeobachter*innen eine große Herausforderung ist, ihn überhaupt zu erreichen. Ein zweifellos abschreckendes Szenario, dass dem Zweck dient, meine angebliche »Gemeingefährlichkeit« vorzuführen, die eine Fiktion staatlicher Behörden und der bürgerlichen Medien ist. Stets wird betont, es sei ein ganz normales Verfahren, was sich bereits durch dieses Szenario widerlegt. Es wird auch durch das unbedingte Bemühen der Staatsanwaltschaft widerlegt, wider besseres Wissen unsere Gefährlichkeit und angebliche Gewalt- und Tötungsbereitschaft für den Raub von Geld herbeizufabulieren.

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  • Daniela Klette: Grußwort für die Trauerfeier von Rolf Becker

    Worte der Trauer zum Tod des Schauspielers Rolf Becker.

    Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen und liebe Familie Rolf Becker, die heute zusammengekommen sind, um gemeinsam zu trauern, an ihn zu denken und dabei sein Leben zu feiern.

    Ich habe erst nach der letzten Rosa-Luxemburg-Konferenz im Januar 2025 mehr über ihn erfahren. Er hat damals mein Grußwort für die Konferenz vorgelesen. Danach haben mir viele so begeistert davon berichtet, in welch beeindruckender Weise er das gemacht hat.

    Er hatte durch seine eigene Verbundenheit zum Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse im Lesen eine Verbindung für mich zu den Zuhörenden auf der Konferenz geschaffen.

    Darüber habe ich mich sehr gefreut und ab da viel aufmerksamer alles aufgenommen, was ich über ihn lesen konnte oder erzählt bekam.

    Da war letztes Jahr die Rosa-Luxemburg-Preisverleihung durch die junge Welt, ich hörte von seiner Solidarität mit Palästina, mit politischen Gefangenen, seinen Antifaschismus und Antimilitarismus, von den Bettlermärschen und Beiträgen auf linken Straßenfesten und seiner Liebe zur Musik von Daniel Viglietti.

    Ich hätte allen gewünscht, dass er wieder gesund werden und noch länger dabei sein hätte können. Ein besonderer Mensch und solidarischer Genosse, der uns bei allem, was noch vor uns liegt, fehlen wird und trotzdem präsent bleiben wird.

    Das wird er, wenn wir weiter um die Ziele, die ihm am Herzen lagen, kämpfen – wie die Freiheit für Mumia Abu-Jamal.

    Ich grüße euch herzlich und mit meinen tiefen Mitgefühl

    Daniela Klette

  • »Hände weg von Venezuela«

    Hände weg von Venezuela: Daniela Klette am 06.01.2026

    Am 50. Prozesstag, drei Tage nach der Entführung von Nicolás Maduro und Cilia Flores in die USA, hält Daniela Klette »Hände weg von Venezuela!« in die Fotokameras der Journalist*innen im Prozess in Verden.

  • Zur Mobilisierung zum Prozess gegen Daniela

    Rede auf der Kundgebung am 13. August 2025 in Verden-Eitze

    Das für den Staat Unerträgliche, dass nicht sein darf und was es nie hätte geben dürfen. Im Prozess gegen Daniela hier in Verden wegen Geldbeschaffung genauso im folgenden Prozess wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee Fraktion, geht es dem Staat um eine weitere Abrechnung mit einem Teil linker Geschichte, genauer die Abrechnung mit dem bewaffneten Widerstand.

    Ja, die RAF ist genauso Geschichte wie die Bewegung 2. Juni,die Revolutionären Zellen oder die Rote Zora. Aber es ist mitnichten so, dass sie staatlicherseits zerschlagen wurden, dass es dem Staat gelungen ist, aller habhaft zu werden und die eingeknasteten GenossInnen gebrochen werden konnten.

    Keine Isolationshaft, keine noch so dicken Mauern konnten verhindern, dass die inhaftierten GenossInnen kollektive Kämpfe führten und diese Kämpfe von Teilen der linken Bewegung tatkräftig unterstützt wurde. Der Slogan „Drinnen und Draußen eine Bewegung, Einheit im Kampf für Zusammenlegung“ wurde für den Staat zur ganz konkret schmerzhaften Erfahrung im Laufe unzähliger Hungerstreiks. Auch die Kämpfe anderer militanter Gefangenen etwa der von „action directe“ aus Frankreich, Grapo-PCR aus Spanien, CCC aus Belgien, Rote Brigaden aus Italien, IRA aus Irland oder der ETA im Baskenland wurden solidarisch begleitet.

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  • Daniela Klette: Erklärung vom 13. August 2025

    Gegenvorstellung gegen den Beschluss der Kammer auf Ablehnung der Einholung eines Waffengutachtens vom 9.7.2025

    Wenn ich mir den Ablauf dieses Verfahrens in den letzten Monaten anschaue, stelle ich auf der einen Seite fest, dass das Gericht konziliant auftritt und um eine unaufgeregte Prozessatmosphäre bemüht ist.

    Gleichzeitig stelle ich aber auch fest, dass meine Bemühungen etwas von unserer Haltung klarzustellen, völlig ignoriert werden.

    Es dürfte allen, die bislang den Prozess und die Erklärungen, sowohl von mir als auch von Burkhard Garweg mitverfolgt oder die Anträge meiner Verteidigung wahrgenommen haben, deutlich geworden sein, dass es eines meiner Hauptanliegen in diesem Prozess ist, gegen den Vorwurf des Mordversuchs um an Geld für das Überleben in der Illegalität zu kommen, anzugehen.

    Im Vorlauf des Prozesses und bis heute gab es Stellungnahmen um klarzustellen, dass die Tötung von Menschen zur Geldbeschaffung unserem Selbstverständnis als radikale Linke vollkommen entgegensteht. Im Gegenteil sehen wir es als notwendig an, das kapitalistische System zu überwinden, weil dieses System Geld und Profit über alles Leben stellt.

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  • Antrag vom 5. August 2025 für ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten

    Ein Experte wird belegen, dass die Zeugen beeinflusst wurden, argumentiert die Verteidigung

    In der Strafsache gegen Daniela Klette (1 Ks 453 Js 24649/15 (112/24)) wird nach den Vernehmungen der Zeug*innen M.S., C.J., Z.J., D.J., A.N., M.S., H.-W.H., I.B, J.F., H.-J.H. und C.R. in den Sitzungen vom 18.06., 01.07. sowie 02.07.2025 sowie im Hinblick auf die noch ausstehenden und für die kommenden Wochen vorgesehenen Vernehmungen der Zeug*innen V.H., M.-W.H., PK R., POK’in H., KOK S., POK S. und PHK H. beantragt. ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache, dass die von den genannten Tatzeug*innen abgegebenen Personenbeschreibungen und ldentifizierungsleistungen der Täter des Raubüberfalls von Cremlingen am 25.06.2016 sowie der von ihnen benutzten Waffen und Fahrzeuge aufgrund einer Vielzahl suggestiver Einwirkungen aussagepsychologisch hinsichtlich der Frage ihrer Glaubhaftigkeit nicht belastbar sind und keinerlei Beweiswert besitzen, einzuholen.

    Der Sachverständige wird dabei aufgrund der unten konkretisierten Tatsachen zu dem Ergebnis kommen, dass

    – die einzelnen vermeintlichen Erinnerungen der Zeug*innen durch die öffentlich bekannt gewordenen Fahndungsmaßnahmen gegen die Angeklagte und die beiden gesondert verfolgten S. und G. sowie durch die bereits vor Ort und dann auch im Rahmen der polizeilichen Zeug*innenvernehmungen erfolgten Bezugnahmen und Thematisierungen der möglichen Täterschaft des „RAF-Trios“ suggestiv beeinflusst wurden,

    sowie dass

    – es sich durch den Austausch der Zeug*innen vor Ort sowie durch von der Polizei vor Ort durchgeführten gemeinsamen Zeug*innen-Befragungen bei den Aussagen der Zeug*innen um Gemeinschaftserinnerungen und nicht um originäre Erinnerungen handelt.

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  • Erklärung der Verteidigung vom 8. Juli 2025 zum Sachverständigengutachten

    Die polizeilichen Untersuchungen seien als Beweismittel ungeeignet, erklärt die Verteidigung

    In der Strafsache gegen Daniela Klette gibt die Einführung folgender Dokumente aus dem Selbstleseband 2 „Stuhr“

    1. Gutachten des LKA Niedersachsen vom 26.06.2015 (Az. 2015/12501 /4-52.4-0503) gefasst durch Herr F. (Untersuchung Geschossfragmente aus Geldtransporter), Bl. 16-26, Gutachten Band 1 Sonderband II

    2. Gutachten der Bundeswehr „Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition vom 14.03.2016 (Az. 91-400-25/16) gefasst durch TORR L. (Beschussgutachten Geldtransporter), Bl. 363-485 Sonderband II Gutachten Band 1

    3. Vermerk der Polizeiinspektion Diepholz vom 24.08.2015 gefasst durch POK B. (Jammer und Mobilfunk), Bl. 24-27 Spurenakte 7 Spur 107.5.3

    Anlass zur Abgabe der folgenden Erklärungen nach § 257 StPO.

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