Autor: admin

  • Der Prozess gegen Daniela Klette und der unendliche Terror mit den Zeugenvorladungen

    Text der Gruppe: Solidarität mit Daniela

    Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main findet demnächst ein weiterer politischer Schauprozess gegen Daniela statt. Stellvertretend soll gegen sie, die Geschichte des fundamentalen Widerstandes in der BRD, die mit ihrem Leben, wie auch mit unserem Leben eng verbunden sind angegriffen werden. Daniela steht für einen bestimmten Zeitabschnitt der Geschichte der Roten Armee Fraktion (RAF) vor Gericht, die sich 1998 aufgelöst hatte. Sie soll an zwei Aktionen der RAF beteiligt gewesen sein Es geht um den Beschuss der US-Botschaft in Bonn im Februar 1991 aus Protest gegen den völkerrechtswidrigen Einmarsch der US-Armee in den Irak und den Anschlag auf die noch nicht fertiggestellte JVA Weiterstadt im März 1993 sowie den versuchten Anschlag einer kämpfenden Einheit auf ein Computerzentrum der Deutschen Bank in Eschborn im Februar 1990. Daniela lebte weit über 30 Jahren in der Illegalität, ehe sie Ende Februar 2024 in Berlin verhaftet wurde. Die Mitgliedschaft in der RAF verjährt nach 25 Jahren.

    Im ersten Prozess gegen Daniela, der im März 2025 am Landgericht Verden begann, wegen diverser Geldbeschaffungsaktionen in dem Zeitraum von 1999 bis 2016 wird am 27. Mai 2026 das Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer Ende April 15 Jahre Knast.

    In der angespannten Lage der europäischen Kriegsvorbereitung will die Bundesanwaltschaft der obersten politischen Strafverfolgungsbehörde, für Staat und Kapital, verhindern dass der Funke überspringt und sich eine emanzipierte von Patriarchat befreite Gesellschaft gegen NATO, Staat und Kapital richtet. Wie sich zeigt, soll jedes menschliche Verhalten, jede Meinungsäußerung gegen ihre Kriege und Völkermorde erstickt oder gebrochen werden oder hinter einer dicken Betonmauern in den Knästen verschwinden. Weltweit stehen wir heute vor einer Herausforderung, wie sie die Menschheit noch nie erlebt hat! Daniela schrieb, es wird wichtig sein, «alles dafür zu tun, den 3. Weltkrieg und was er schon im Vorfeld mit sich bringt, zu verhindern.»

    Der Terror mit den Zeugenvorladungen wird weiter gehen und geht uns alle an, weshalb es notwendig wird, sich gemeinsam den Angriffen entgegenzustellen und die Einstellung des Prozesses gegen Daniela vor dem OLG Frankfurt im Herbst 2026 sowie die Aufhebung der Haftbefehle gegen Burkhard und Volker zu fordern. Gleiches gilt auch für die Antifa Ost, den Ulm-5 und den vielen anderen Verfahren. Somit trägt jeder Erfolg gegen ihre Repression, und sei er noch so klein, zur Stärkung des politischen Kräfteverhältnis auf unserer Seite bei und wirkt sich auch auf andere Verfahren aus.

    „Ohne politische Bestimmung und kollektive Zusammenhänge bleibt die Parole ‚Maul halten‘ jedoch nur eine unpolitische Direktive.“

    Die Parole «Anna und Arthur halten das Maul» verlangt somit heute wie früher ein öffentliches politisches Verhalten, um uns gemeinsam gegen ihre Angriffe zu wehren. Über 40 Menschen wurden bereits von der Bundesanwaltschaft (BAW) als Zeugen befragt und sollten durch Ordnungsgelder und drohender 6-monatiger Beugehaft zu Aussagen erpresst werden. Das politische Druckmittel Beugehaft gibt es in der EU nur in Deutschland und Österreich. Für Einlassungen gibt es aber keine Gründe, sie spielen nur den Verfolgungsbehörden in die Hände und sollen einschüchtern und verunsichern. Aus diesem Anlass wollen wir heute den weniger beachteten Verfahrensabläufen mehr Beachtung schenken, um unsere rechtlichen wie auch politischen Handlungsspielräume besser zu begreifen.

    Rechte, Pflichten und Spielräume

    Nach Paragraphen §55 StPO besteht ein Aussageverweigerungsrecht bei Selbstbelastung, insbesondere wenn enge Angehörige betroffen sind. §53 StPO regelt das Aussageverweigerungsrecht bestimmter Berufsgruppen. Das betrifft zum Beispiel Priester, Anwälte, Ärzte usw. Journalisten haben hingegen ein eingeschränktes Quellenschutzrecht. Und §70 StPO regelt die Folgen einer unberechtigten Zeugnisverweigerung. Wird punktuell nur eine Aussage verweigert, die nicht darunterfällt, kann das zu einem Ordnungsgeld und unter Umständen auch zu einer Beugehaft führen. Hier muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob eine Schweigepflicht vorlag. Bei sofortiger Vollziehung kann ein Antrag auf Aussetzung und Beschwerde gestellt werden.

    Wir gehen hier von einer «normalen» Zeugenbefragung aus, die uns mittels Vorladungen zugestellt wird, bei der keine Dringlichkeit auf Grund von unbegründetem Fernbleiben, Flucht usw. besteht. Oft lässt sich aber das, was zu einem «Bußgeld» geführt hat, nicht genau einschätzen. Der Umgang wird in diesem politischen Verfahren leider immer noch sehr privat gehandhabt. Mangelnde Transparenz unter uns kann zu falschen Einschätzungen und zur Verunsicherung führen, die uns alle betrifft.

    Wird ein Ordnungsgeld zum Beispiel nicht bezahlt, kann eine Ordnungshaft bis zu sechs Wochen drohen, die aber nichts mit einer Beugehaft zu tun hat. Entscheidend ist die Ermessensgrundlage: Das Gericht kann, muss aber nicht. Somit können sich aufgrund von politischem Druck, Ermessensspielräume ergeben, die uns zugutekommen.

    Verweigert eine Zeugin oder ein Zeuge allerdings ohne ein geltendes Zeugenverweigerungsrecht die Aussage, kann das Gericht zunächst wieder ein Ordnungsgeld verhängen. Bisher wurden Ordnungsgelder in Höhe von 500.- und 1000.- Euro verhängt. Derzeit lassen sich grob zwei Vorgehensweisen bei den Vorgeladenen erkennen, durch Anna & Arthur halten das Maul oder durch Erinnerungslücken und Nichtwissen. Beides ist für die Staatsanwaltschaft (StA) oder Bundesanwaltschaft (BAW) gerichtlich nicht verwertbar und kommt einer Nichtaussage gleich. An dieser Stelle müssen die Rechtsanwälte deutlicher von uns gefordert werden, rechtlich nicht zulässige Fragen abzuwehren. Tauscht euch auch während des Verhörs mit eurer Anwältin oder eurem Anwalt immer wieder aus!

    Im Verlauf der Zeugenvorladungen stellte sich raus, dass neben den Anwaltskosten auch die Bußgelder von Antirepressionsgruppen übernommen wurden. Somit fällt eine finanzielle Hürde weg und der unsinnige objektive Grund, sich bei den ersten Vorladungen auf die Befragung einzulassen.

    Die Anwälte können gleich zu Beginn der Vernehmung deutlich machen, dass generell die Aussage verweigert wird. Letzten Endes muss dies jede/jeder für sich selbst entscheiden. Legitim ist natürlich auch, die Aussage nicht gleich zu Beginn des Verhörs zu verweigern, sondern erst nach jeder Frage.

    Verlangt, dass mit der nächsten Frage fortgefahren wird, die ihr ebenso verweigern könnt. Der Grund dafür ist, dass euch zum Ende des Verhörs kein Protokoll ausgehändigt wird aber eure Anwälte die Möglichkeit haben, alle Fragen zu notieren, um später Rechtsmittel einzulegen. Anhand dieser Informationen könnt ihr eine Einschätzung machen und rechtlich wie auch politisch besser dagegen vorgehen.

    Fragen wie: Was haben sie vor 40 Jahren gemacht? Wie gut kennen sie Volker Staub oder Burkhard Garweg? Welche gemeinsamen Erlebnisse haben sie mit Daniela Klette? Wie stehen Sie zur RAF? haben nichts mit dem aktuellen Verfahren zu tun und dürften nicht gestellt werden. Dennoch kann das Gericht entscheiden, dass solche Fragen zulässig sind, um die „Glaubwürdigkeit der Zeugen“ zu prüfen. Doch woraus ergibt sich diese „Glaubwürdigkeit“? Unsere Anwälte müssen prüfen, ob solche Fragen rechtlich zulässig sind oder der Einschüchterung dienen. Nach §241 Abs. 2 StPO dürfen Unzulässige, spekulative oder beleidigende Fragen verweigert werden.

    Eine Unterschrift solltet ihr und eure Anwälte am Ende des Verhörs unbedingt verweigern, zumal sie auch nicht verpflichtend ist. Hingegen hat eine Unterschrift eher negative Konsequenzen, die eure Glaubwürdigkeit in Zweifel ziehen kann und zu neuen Vorladungen führt. Als Zeugen solltet ihr nämlich darauf gefasst sein, mehrfach vorgeladen zu werden, das kann sich über Monate und Jahre hinziehen – solange das Verfahren läuft oder neu eröffnet werden kann. Es gibt also keine Ruhe im Karton!

    Beugehaft: Einschüchterung durch Eskalation

    Verhöre, Hausdurchsuchungen, Besuchsverbote und Zensur sollen uns isolieren, einschüchtern und von unseren Gefangenen entfremden. Mit der Beugehaft soll ein massiver Druck – existenziell, familiär, finanziell – aufgebaut werden, um uns als Zeugen für die Anklage dienstbar zu machen. Kommt es aber zu einer zweiten Vorladung, kann der Repression wieder mit der Aussageverweigerung begegnet werden. Grund dafür sind die gesetzlich geregelten Verfahrensabläufe.

    Nach einer Aussageverweigerung ohne rechtliche Grundlage kann das Gericht Beugehaft verhängen. Ein Beschluss darüber wird schriftlich zugestellt, wogegen Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden kann. Erst wenn die Beschwerde abgelehnt wird, folgt eine Ladung zum Haftantritt.

    Die Beugehaft dauert maximal sechs Monate und wird unter regulären Haftbedingungen vollzogen – hat aber keinen Strafcharakter und muss sofort durch eine Aussagebereitschaft beendet werden. Daraufhin erfolgt erneut eine Vorladung zur Vernehmung, die wir in Begleitung unserer Anwälte wahrnehmen können.

    Einige werden sich vielleicht entscheiden, Fragen bei der Vernehmung zu beantworten, das muss aber nicht sein und ergibt auch keinen Sinn. Erinnerungslücken und Nichtwissen, sind strafrechtlich nicht verfolgbar und stehen einer Aussageverweigerung in nichts nach. Dass Erinnerungen nach so vielen Jahren getrübt sind und zu einer ungewollten selbstbelastenden Falschaussage führen können, ist den Gerichten hinlänglich bekannt. Selbstbelastende Aussagen dürfen rechtlich verweigert werden. Unbedachte Antworten können hingegen andere belasten – bereits die Aussage „Person X hat gesagt…“ kann eine weitere Vorladung auslösen. Durch die Verfahrensabläufe werden wir also rechtzeitig über jeden Schritt informiert und können unsere Entscheidungen in Ruhe zusammen mit anderen Menschen, die uns nahestehen überdenken. Die rechtliche Beratung unsere Anwälte hilft uns dabei weiter.

    Gegenöffentlichkeit und Mobilisierung

    Auch wenn die Klassenjustiz nicht in unserem Sinne entscheidet, können wir durch solidarisches Handeln politische Stärke entwickeln. Das dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch anderen Menschen die politisch aktiv sind. Dazu sind aber vermehrt eigene Aktivitäten gefragt, die uns politisch fordern, während sich unsere Anwälte um die rechtliche Seite kümmern können. Gelingt es uns, uns aufeinander zu beziehen und Trennungen zu überwinden, stärkt das zudem unser Kräfteverhältnis und die Kämpfe gegen die Repression. Ob wir Erfolg haben, hängt maßgeblich von der Mobilisierung der Gegenöffentlichkeit und der Stärkung der Kämpfe ab. Natürlich werden nicht alle dabei sein, doch im kollektiven menschlichen Umgang wird sich Solidarität als Ort erweisen, an dem wir uns stärken können.

    Aussichten und Perspektiven

    Die Finanzierung von Anwälten und Bußgeldern sollte immerzu politisch öffentlich begleitet werden und lässt sich auch durch kreative Veranstaltungsformate umsetzen: Soli-Partys, Konzerte, Infoabende. Ob privat, in der WG oder öffentlich in einer Kneipe – wichtig ist, dass das Geld zurückfließt an die Stellen, die uns unterstützen. Flyer sind nach wie vor wirksam – besonders wenn sie persönlich übergeben werden. Gemeinsam mit der Roten Hilfe lassen sich Veranstaltungsorte finden, bei denen insbesondere auch zum Prozess von Daniela und den Zeugenvorladungen berichtet wird. Darüber hinaus sollte die aktuelle Kriminalisierung aller Protest- und Widerstandsbewegungen mit einbezogen werden. Es könnte eine riesige Party organisiert werden, bei der das Geld an die Rote Hilfe geht. Eine große, gemeinsame Soliparty wäre somit nicht nur finanziell sinnvoll, sondern auch ein starkes politisches Signal an uns alle, die wir gegen die Repression und für eine andere Gesellschaft zu kämpfen haben.

    Quelle: Solidarität mit Daniela Info, Nr. 51

  • Mumia Abu-Jamal an Daniela Klette

    Gegen die inhaftierte, mutmaßliche frühere RAF-Militante Daniela Klette läuft seit März 2025 der Prozess wegen versuchten Mordes, unerlaubten Waffenbesitzes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubs im Zusammenhang mit 13 Überfällen. Nach mehr als 30 Jahren im Untergrund war sie im Februar 2024 in Berlin festgenommen worden. Vergangene Woche erhob zudem die Bundesanwaltschaft Anklage – sie wirft Klette die Beteiligung an drei der RAF zugeschriebenen Aktionen zwischen 1990 und 1993 vor.

    Zum Internationalen Tag der politischen Gefangenen richtete der in den USA inhaftierte Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal eine Grußbotschaft an Klette, die am 21. März 2026 auf der Solidaritätskundgebung vor dem Frauenknast in Vechta, Niedersachsen, abgespielt wurde.

    Hallo Daniela Klette,

    ich sende Dir hiermit meine solidarischen Grüße.

    Wir haben es mit einer wirklich bemerkenswerten Wendung in der Politik des Staates zu tun. Ich nenne das »Zurück in die Vergangenheit«. Ihr habt sicher von dem Film »Zurück in die Zukunft« gehört. Was hier läuft, ist jedoch ein »Zurück in die Vergangenheit«, denn der Staat agiert, als wäre es wieder 1972 oder 1980. Dabei ist offensichtlich, dass es jetzt um die politische Verfolgung einer Person aufgrund ihrer früheren Verbindungen und politischen Handlungen geht, bei denen niemand persönlich zu Schaden gekommen oder verletzt worden ist. Es ist klar, dass dies ein politischer Prozess ist.

    Also Freispruch für Daniela Klette – lasst sie endlich frei!

    Kehren wir nun endlich wieder in die Gegenwart zurück. Okay? Wir schreiben nicht mehr das Jahr 1972. Nicht einmal das Jahr 1982. Es ist an der Zeit, den Kalender umzublättern und das Leben im neuen Jahrhundert anzugehen. Das kapitalistische System versucht jetzt, Menschen zu bestrafen, deren Überzeugungen man vor Jahren abgelehnt hat und die man damals nicht zu fassen bekam. Sie heute für ihre Überzeugungen zu bestrafen ist völlig absurd.

    Freiheit für Daniela Klette! Freispruch für Daniela Klette! Und zwar sofort!

    Danke sehr. Mit Liebe, nicht mit Furcht, hier spricht Mumia Abu-Jamal.

    (Übersetzung der Audiobotschaft: Jürgen Heiser)

    Quelle: junge Welt, 2. April 2026

    Dieses Grußwort in Englisch
    Dieses Grußwort in Schwedisch
  • Schluss mit den Drohgebärden und Zeug*innenvorladungen

    Bereits dutzende meist ältere linke Aktivist*innen wurden in den letzten eineinhalb Jahren von der Generalbundesanwaltschaft (GBA) als Zeug*innen im Kontext des Prozesses gegen Daniela Klette und der Ermittlungen gegen die beiden noch Untergetauchten vorgeladen. Bei Aussageverweigerung wurden Ordnungsgelder verhängt, und immer steht die Drohung der Beugehaft im Raum, um Informationen zu erpressen. Zuletzt war ein Aktivist betroffen, bei dem die GBA wegen seiner journalistischen Tätigkeit zum Thema auf einem Ordnungsgeld beharrt.

    Seit der Verhaftung von Daniela Klette im Februar 2024 läuft die Verfolgungsmaschinerie gegen mutmaßliche ehemalige Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) und deren unterstelltes Umfeld auf Hochtouren. Das absurde Ausmaß der angewandten Repressalien ist vollkommen losgelöst von der Tatsache, dass die meisten der Jahrzehnte zurückliegenden Straftaten bereits verjährt sind und sich nur mit Mühe solche Vorwürfe konstruieren lassen, die noch kriminalisiert werden können. Auch dass die Stadtguerilla sich bereits im vergangenen Jahrtausend aufgelöst hat, ändert nichts am bedingungslosen Verfolgungswillen der Behörden. Neben dem als Hochsicherheits- und Medienspektakel inszenierten Prozess gegen Daniela Klette geht die Generalbundesanwaltschaft gezielt gegen eine ganze Generation von Linken vor, denen sie Informationen zum Thema oder zu den Beschuldigten unterstellt.

    (mehr …)
  • Anwälte: Das Gericht ist befangen

    Im Prozess gegen Daniela Klette zweifeln ihre Anwälte an der Objektivität einer DNA-Gutachterin. Sie fordern, die Richter und Schöffen auszutauschen.

    Die Verteidiger*innen von Daniela Klette haben vor dem Landgericht Verden Anträge auf Befangenheit gegen die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen gestellt. Klettes Anwälte werfen den Richtern vor, Zweifel an Gutachten zu DNA-Spuren zu ignorieren.

    Das Gericht verkündete daraufhin einen weiteren Beschluss und betonte, dass es „keine Zweifel an der Objektivität und Plausibilität“ der Gutachten gebe. Klettes Anwälte reagierten mit einem zweiten Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer. Ihre Mandantin sei besorgt, dass das Gericht schon von ihrer Schuld überzeugt sei. Die Anwälte werfen den Richtern vor, aufkommende Zweifel zu ignorieren und das Verfahren möglichst schnell beenden zu wollen.

    (mehr …)
  • Die Hochsicherheitsreithalle und die RAF: Der Prozess gegen Daniela Klette

    Artikel von Hanna Poddig aus der Sonderausgabe der Roten Hilfe zum 18.03.2026, dem Tag der Solidarität mit den politischen Gefangenen weltweit und gegen staatliche Unterdrückung.

    An manchen Tagen sitzen im Publikum dieses Verfahrens nur wenige Personen, selten reist auch mal eine Gruppe solidarischer Prozessbesucher*innen an, Presse interessiert sich nur noch zu besonderen Anlässen. Manch eine*n mag das verwundern, war der Andrang an den ersten Tagen dieses Verfahrens doch spektakulär hoch. Der Grund lag weniger in den Vorwürfen als in der Person der Angeklagten: Daniela Klette. Mutmaßlich früheres Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), jahrzehntelang die meistgesuchte Frau der BRD. Doch was am 25. März 2025 startete, ist kein Prozess, in dem es formal um die RAF-Mitgliedschaft geht, sondern ein Verfahren, in dem zahlreiche bewaffnete Raubüberfälle auf Kassenbüros von Supermärkten und auf Geldtransporter verhandelt werden. Dreizehn Anklagepunkte sind es, die am ersten Prozesstag vorgetragen wurden, einer davon wird als versuchter Mord deklariert.

    Die ersten Verhandlungstage fanden in Celle statt, im dortigen Staatsschutzsaal. Um dem großen medialen Andrang gerecht zu werden, wurden Presseplätze im Losverfahren vergeben und ein Audio-Übertragungsraum eingerichtet. Doch das Interesse nahm sehr schnell ab und bald reichten die Plätze im Saal für alle interessierten Zuschauer*innen und Pressevertreter*innen.

    Ein noch absurderes Bild ist der Hochsicherheitssaal, der eigens für dieses Verfahren aus einer einstigen Reithalle entstand. Aus einem klassischen niedersächsischen Pferde-Hof, der aussieht wie aus der letzten Ausgabe der „Wendy“, wurde mittels Bauzäunen, Stacheldraht, zahlreichen Überwachungskameras und martialischer Uniformierter eine Außenstelle des Landgerichts Verden. Kosten: Rund 3,6 Millionen Euro. Seit Sommer 2025 wird nun dort verhandelt, oft auch nahezu ohne Zuschauer*innen.

    (mehr …)
  • Befangenheitsantrag vom 25. Februar 2026

    In einem Antrag lehnt Daniela Klette die Sachverständige Dr. J. wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Nachfolgend ist der Befangenheitsantrag dokumentiert.

    An das LG Verden

    Eitze, 25.02.2026

    In der Strafsache ./. Daniela Klette (1 Ks 453 Js 24649/15 (112/24))

    I.

    lehnt die Angeklagte die Sachverständige Dr. J. erneut wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

    Der Erhebung und Verwertung sämtlicher Gutachten der Sachverständigen, auch durch Verlesung eines schriftlichen Behördengutachtens, wird widersprochen.

    Sollte das Gericht eine dienstliche Stellungnahme der abgelehnten Sachverständigen einholen, wird beantragt, diese der Angeklagten über ihre Verteidigung zur Kenntnis und Stellungnahme zu geben, bevor über dieses Gesuch entschieden wird.

    (mehr …)
  • Sonderhaftbedingungen von Daniela Klette

    Gegenüber Gefangenen aus dem Normalvollzug hat Daniela Klette besondere Haftbedingungen über die »analyse und kritik« im folgenden Artikel einen Überblick liefert. Daniela selbst möchte sich jedoch nicht als Opfer ihrer Haftbedingungen inszeniert wissen.

    Das »normale Strafverfahren« gegen Daniela Klette unterscheidet sich von den meisten anderen »normalen Strafverfahren« dadurch, dass fast nichts an ihm normal ist. Das gilt auch für die Haftbedingungen. Alle Gefangenen in dem Trakt, in dem Daniela Klette inhaftiert ist, sind in Untersuchungshaft. Entsprechend ist im Folgenden mit »Normalvollzug« der Untersuchungshaft-Normalvollzug gemeint und nicht der Strafhaft-Normalvollzug.

    Aufschluss

    Daniela Klette hat pro Woche insgesamt 28 Stunden und 30 Minuten weniger Aufschluss als ihre Mitgefangenen im Normalvollzug. Am Wochenende sind es nur zweieinhalb und zweieinviertel Stunden weniger, unter der Woche täglich vier Stunden und 45 Minuten weniger Aufschluss als im Normalvollzug. Jeden Sonntag und an Feiertagen ist sie von 15.45 Uhr bis zum nächsten Morgen in ihre Zelle eingeschlossen. Während des Aufschlusses ist ihr verboten, was im Normalvollzug erlaubt ist: Erstens, sich im ganzen zweistöckigen Trakt frei zu bewegen – sie muss auf ihrer Ebene bleiben, darf auch nicht auf die Treppe, die die Stockwerke verbindet. Zweitens, einen Zellenschlüssel zu haben – ihre Zelle wird in der Aufschlusszeit abgeschlossen, will sie rein, muss sie eine Beamt*in finden, die dafür Zeit hat. Und drittens, sich mit einzelnen anderen Gefangenen in einer Zelle aufzuhalten – nie kann sie in Ruhe ungestörte Gespräche mit ihren Mitgefangenen führen, kann nur im Flur, in der Küche und beim Hofgang, also in Durchgangsräumen, mit ihnen sprechen. Damit ist eine soziale Kontaktsituation hergestellt, in der sich der soziale Kontakt über einen ungewissen Anfang hinaus nicht herstellen kann. Das ist eine etwas entschärfte Form dessen, was in der Pönologie, das ist die Strafforschung, »Soziale Isolation« heißt.

    (mehr …)
  • Daniela Klette: Grußwort an die 31. Rosa-Luxemburg-Konferenz

    Die mutmaßliche frühere RAF-Militante Daniela Klette hatte aus der Untersuchungshaft ein Grußwort an die 31. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz am 10. Januar 2026 geschickt, das allerdings von den Behörden zurückgehalten wurde und die junge Welt erst jetzt erreicht hat.

    Liebe Genoss*innen!

    Vor einem Jahr übermittelte Rolf Becker auf der 30. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz mein Grußwort. Viele haben mir danach begeistert davon erzählt, wie ausdrucksvoll er das gemacht hat, und ich habe mich sehr darüber gefreut, dass es bei ihm in so guten Händen war. Während ich hier sitze und schreibe, habe ich in den Nachrichten gehört, dass Rolf Becker gestorben ist. Ein so großer Verlust – ein besonderer Mensch, Genosse. Dessen Leben immer mit dem Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse verbunden war. Er fehlt heute und wird doch präsent bleiben. Mein Mitgefühl gilt besonders denen, die nah mit ihm lebten, seinen Freund*innen, Genoss*innen und seiner Familie.

    Ich war im Februar 2024 nach drei Jahrzehnten solidarisch erfüllten Lebens in der Illegalität festgenommen worden. Nun bin ich im zweiten Jahr Gefangene in Vechta. Ein Urteil im ersten Justizverfahren soll in wenigen Monaten gegen mich gesprochen werden. Ein Ende meiner Gefangenschaft ist nicht abzusehen. An 49 Tagen wurde ich 2025 an Händen und Füßen gefesselt mit einem Polizeiaufgebot zur eigens für diesen Prozess für 3,6 Millionen Euro umgebauten ehemaligen Reithalle transportiert. Dieser ebenfalls von einem Polizeiaufgebot belagerte Ort ist so gewählt, dass es für Prozessbeobachter*innen eine große Herausforderung ist, ihn überhaupt zu erreichen. Ein zweifellos abschreckendes Szenario, dass dem Zweck dient, meine angebliche »Gemeingefährlichkeit« vorzuführen, die eine Fiktion staatlicher Behörden und der bürgerlichen Medien ist. Stets wird betont, es sei ein ganz normales Verfahren, was sich bereits durch dieses Szenario widerlegt. Es wird auch durch das unbedingte Bemühen der Staatsanwaltschaft widerlegt, wider besseres Wissen unsere Gefährlichkeit und angebliche Gewalt- und Tötungsbereitschaft für den Raub von Geld herbeizufabulieren.

    (mehr …)