
Wir wollen hier das Thema Traumatisierung von Betroffenen der Raubtaten, den Zeuginnen und Zeugen, die wir hier gehört haben, voranstellen und mit diesem Thema beginnen.
Dieses Thema hat in den Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage eine große Rolle gespielt. Der Kollege (Rechtsanwalt der Nebenklage) Börsch hat in seinem Plädoyer gesagt, er wolle sich im Namen seiner Mandantin ausdrücklich bei der Verteidigung bedanken, dass wir bezüglich der psychischen Belastung der Zeuginnen nicht nachgefragt haben und die Folgen der Taten nicht in Frage gestellt haben. Weiter haben Sie etwas gesagt in dem Sinne, dass Sie diesen Dank tatsächlich ernst meinen, auch wenn wir es vielleicht nicht glauben können.
Sie haben also zwei Vermutungen angestellt, erstens, dass es die Verteidigung war, die unabhängig von der Mandantin auf eine derartige Befragung verzichtet hat und zweitens, dass wir diese Entschuldigung nicht glauben oder ernst nehmen würden. Ich kann Ihnen versichern, beide Vermutungen sind falsch!
Wir hatten es direkt zu Anfang des Prozesses gesagt, wir sind beauftragt, psychische Befindlichkeiten und Folgen, der angeklagten Taten nicht in Frage zu stellen. Der Grund hierfür war und ist, dass Daniela Klette sich auf keinen Fall an einer Retraumatisierung beteiligen wollte. Ihr Interesse war vielmehr, den Zeug*innen hier die Situation zu erleichtern und nicht zu erschweren.
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