Bereits dutzende meist ältere linke Aktivist*innen wurden in den letzten eineinhalb Jahren von der Generalbundesanwaltschaft (GBA) als Zeug*innen im Kontext des Prozesses gegen Daniela Klette und der Ermittlungen gegen die beiden noch Untergetauchten vorgeladen. Bei Aussageverweigerung wurden Ordnungsgelder verhängt, und immer steht die Drohung der Beugehaft im Raum, um Informationen zu erpressen. Zuletzt war ein Aktivist betroffen, bei dem die GBA wegen seiner journalistischen Tätigkeit zum Thema auf einem Ordnungsgeld beharrt.
Seit der Verhaftung von Daniela Klette im Februar 2024 läuft die Verfolgungsmaschinerie gegen mutmaßliche ehemalige Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) und deren unterstelltes Umfeld auf Hochtouren. Das absurde Ausmaß der angewandten Repressalien ist vollkommen losgelöst von der Tatsache, dass die meisten der Jahrzehnte zurückliegenden Straftaten bereits verjährt sind und sich nur mit Mühe solche Vorwürfe konstruieren lassen, die noch kriminalisiert werden können. Auch dass die Stadtguerilla sich bereits im vergangenen Jahrtausend aufgelöst hat, ändert nichts am bedingungslosen Verfolgungswillen der Behörden. Neben dem als Hochsicherheits- und Medienspektakel inszenierten Prozess gegen Daniela Klette geht die Generalbundesanwaltschaft gezielt gegen eine ganze Generation von Linken vor, denen sie Informationen zum Thema oder zu den Beschuldigten unterstellt.
Bereits eine mittlere zweistellige Anzahl von älteren Aktivist*innen wurde von der GBA zu Zeug*innenaussagen vorgeladen. Durch die Drohung mit Ordnungsgeld oder sogar bis zu sechsmonatiger Beugehaft sollen die Betroffenen unter Druck gesetzt und zu Aussagen bei der Generalbundesanwaltschaft genötigt werden. Anlass war in den meisten Fällen, dass die Ermittlungsbehörden ein mehrere Jahrzehnte zurückliegendes Kennverhältnis mit Daniela Klette oder einem der Untergetauchten behaupteten, beispielsweise aufgrund gemeinsamer Bekannter oder Wohngemeinschaften. Ebenfalls als Zeug*innen vorgeladen wurden pauschal jene Menschen, die seit der Verhaftung einen Besuchsantrag bei Daniela Klette gestellt hatten. Weigerten sich die Betroffenen, auszusagen und damit andere und möglicherweise auch sich selbst zu belasten, wurden sie mit Ordnungsstrafen überzogen.
Ein aktueller Fall ist ein Hamburger Aktivist des Netzwerks für politische Gefangene, der eine Vorladung für den 10. Dezember 2025 erhielt und dort in anwaltlicher Begleitung die Aussage verweigerte. Die GBA erkundigte sich ganz konkret nach einer Wohngemeinschaft, in der der Betroffene mit Volker Staub gelebt haben soll – allerdings vor fast einem halben Jahrhundert, nämlich 1978. Zu dieser Sache war der Hamburger bereits in den 1980er Jahren vorgeladen worden und hatte damals ebenfalls die Aussage verweigert. Anhand zahlreicher Fotos verlangte die Behörde nun von dem Vorgeladenen, Angaben zu privaten und politischen Verhältnissen in der WG zu machen und weitere Personen zu benennen. Diese Aufforderung zur Denunziation wies der linke Aktivist entschieden zurück.
Den Verlauf der Zeug*innenvorladung und seine Aussageverweigerung machte er öffentlich und ging auch im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit darauf ein: Unter anderem sprach er den Themenkomplex in zwei Radiointerviews an und veröffentlichte einen Zeitungsartikel dazu.
Im Nachgang erhielt der Hamburger Antirepressionsaktivist ein Ordnungsgeld über 1.000 Euro, gegen das er Rechtsmittel einlegte. Die Generalbundesanwaltschaft hält aber an dem Ordnungsgeld fest und begründet das insbesondere mit seinen journalistischen Veröffentlichungen dazu.
„Es ist grotesk, mit welcher Rachsucht die staatlichen Organe alle Menschen mit Zeug*innenvorladungen, Ordnungsgeldern und weiteren Repressalien überziehen. Diese Einschüchterungsversuche im Kontext von Vorfällen, die Jahrzehnte zurückliegen, sind nicht Teil von Ermittlungsarbeit, sondern einer politischen Kampagne, die linke Aktivitäten des vergangenen Jahrhunderts dämonisieren soll“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir fordern die GBA auf, die Zeug*innenvorladungen umgehend zu beenden, die ausschließlich als Schikane und Abschreckungsversuche zu werten sind. Die Rote Hilfe e. V. steht solidarisch an der Seite aller Betroffenen, die wegen ihrer Aussageverweigerung mit Ordnungsstrafen überzogen werden.“


