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  • Zu den Zeugenladungen im Verfahren gegen Daniela Klette

    Infos und Gedanken zu den Zeugenladungen im Verfahren gegen Daniela Klette von solidarischen Freund:innen:

    »Seit 2023, und verstärkt seit der Verhaftung von Daniela Klette im Februar 2024, verschicken die Staatsanwaltschaft Verden und die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe immer mehr Zeugenladungen in den Verfahren gegen Daniela, Burkhard Garweg und Volker Staub.

    Uns sind bis jetzt über zwanzig bekannt. Davon gingen allein zwölf an ehemalige RAF-Mitglieder, die alle zwischen 10 und 26 Jahren im Knast waren und heute über 70 Jahre alt sind. Ebenfalls ist der Wohnsitz in der Hamburger Hafenstraße, egal wie lange her, mehrmals Grund für eine Ladung gewesen. Und es gab, soweit wir wissen, zwei Hausdurchsuchungen in Hamburg in diesem Zusammenhang.

    Die Staatsanwältin Marquardt in Verden tut sich dabei besonders hervor. Zu einer der Hausdurchsuchungen in Hamburg, bei der der Betroffene stundenlang unter Druck gesetzt wurde – er sollte sich vernehmen lassen, dann würde die Durchsuchung abgebrochen – war sie extra angereist. Von einigen der ehemaligen RAF-Mitglieder wollte sie, dass sie Burkhard Garweg und Volker Staub auffordern, sich so bald wie möglich zu stellen: “wir wollen doch kein zweites Bad Kleinen“. In Bad Kleinen wurde Wolfgang Grams 1993 erschossen.

    Inzwischen reicht es auch schon, Daniela besucht zu haben, um eine Zeugenladung zu kriegen, oder zuletzt sogar, einen Antrag für einen Besuch bei ihr gestellt zu haben.

    Das Mittel der Zeugenladung wird als Abschreckung, Besuche zu beantragen, genutzt und die Isolation dichter gemacht. Bei fünf Personen, die Daniela Klette besuchen bzw einen Besuchsantrag gestellt haben, wurde das bisher gemacht.

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