
Zur Zeugenvorladung der deutschen Bundesanwaltschaft (BAW) in Basel im Strafverfahren gegen Daniela Klette
Nach der Festnahme von Daniela Klette im Februar 2024 in Berlin hörte ich, dass sie rund um die Uhr kameraüberwacht in Isolationshaft saß und weder Zeitungen noch was zu schreiben hatte. Da wurde mir klar, dass ich sehen wollte, wie es ihr geht. Ich wollte, dass sie als politischer Mensch weiter existieren und leben kann und nicht allein eingemacht wird. Selbst lebe ich mit einer Behinderung und bin auf Sauerstoffgeräte angewiesen, traute mir den Besuch deshalb nicht alleine zu. Zusammen mit einer alten Freundin besuchte ich sie im Juni 2024 im Knast in Vechta. Wir kannten Daniela von früher und wussten, wie oft sie sich gegen solche unmenschlichen Haftbedingungen bereits eingesetzt hatte.
Gleich im Anschluss an den überwachten und videoaufgezeichneten Besuch, wurden wir unter Druck gesetzt. Das BKA wollte uns nicht gehen lassen, wir sollten vor Ort Zeugenaussagen machen. Dazu bauten die BKA-Beamten eine Drohkulisse auf: „Wir werden jetzt hier keine Gewalt anwenden,“ und dass ein Arzt für mich bereitstünde, falls es zu Problemen kommen würde. Wir bestanden darauf, zu gehen.
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