Kategorie: Repression

  • Kriminalisiert wegen Solidaritätsarbeit

    Die Tageszeitung »nd.Der Tag« berichtet über Ariane Müller, die vom BKA vorgeladen wurde, nachdem sie sich für die Gefangene Daniela Klette eingesetzt hatte

    »Die Suche nach einem Standort für den größten Prozess in der Geschichte des Landgerichts Verden konkretisiert sich weiter«, hieß es kürzlich in der »Vechtaer Kreiszeitung«, dem Lokalblatt der kleinen niedersächsischen Stadt. In der dortigen Justizvollzugsanstalt (JVA) ist Daniela Klette inhaftiert, die Ende Februar 2024 in Berlin verhaftet wurde. Sie wird von der Justiz beschuldigt, Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF) gewesen zu sein und mit zwei Gefährten zusammen mehrere Banküberfälle verübt zu haben. Klette hat sich zu den Vorwürfen bisher nich öffentlich geäußert.

    Die Vorbereitung für ihren Strafprozess, für den mehrere Monate eingeplant sind, läuft auf Hochtouren. Der Standort Vechta wird deswegen favorisiert, weil alle Banküberfälle, derer Klette beschuldigt wird, in Niedersachsen stattgefunden haben. Vechta ist eine von zwei niedersächsischen Städten mit einem Frauengefängnis. In dem Städtchen hat Klettes Inhaftierung in den letzten Monaten für politische Aufregung gesorgt, unter anderem, weil es mehrere Kundgebungen des Komitees »Solidarität mit Daniela Klette« gab.

    Angemeldet hatte die Demos Ariane Müller. Die ehemalige Krankenpflegerin hat mittlerweile Besuchsverbot bei der Gefangenen. Außerdem wurde sie von ihrem Arbeitgeber entlassen, nachdem sie die erste Kundgebung angemeldet hatte. Der Rauswurf sei für sie wie »aus heiteren Himmel« gekommen, sagte Müller »nd«. Zum Besuchsverbot sagt sie: »Es gab keinen Streit und keine Auseinandersetzung mit dem Gefängnispersonal. Aber da die Besuche bewacht werden, war klar, dass sich eine Vertrautheit zwischen mir und Daniela Klette hergestellt hat. Das soll wohl unterbunden werden.«

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  • Haftsituation und Solidarität

    Artikel zur Festnahme von Daniela Klette aus der Rote-Hilfe-Zeitung von Rechtsanwalt Lukas Theune

    »Am 26. Februar 2024 wurde Daniela Klette in Berlin-Kreuzberg festgenommen und am 27. Februar dem Ermittlungsrichter in Verden (Aller)vorgeführt. Ihr wurden dort sechs Haftbefehle wegen des Vorwurfs zum Teil versuchter schwerer Raubüberfälle verkündet.

    Daniela wurde von Berlin mit dem Hubschrauber an Händen und Füßen gefesselt nach Diepholz geflogen. Dort wurden ihr zusätzlich die Augen verbunden und sie wurde nach Verden gefahren. Vor Ort sagte ihr die ermittelnde Staatsanwältin, sie solle nun besser kooperieren und die Fahndung nach Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub unterstützen, wenn auch sie ein „zweites Bad Kleinen“ verhindern wolle. Dabei war die Festnahme von Daniela ohne jede Konfrontation verlaufen.

    Die darauffolgende mehrfache Veröffentlichung von angeblich in der Wohnung gefundenen höchst gefährlichen Gegenständen und die Evakuierung des ganzen Wohnhauses hatten zum Ziel, dass die unmittelbar danach einsetzende Fahndung nach zwei weiteren Genossen in militärischhochgepushter Weise durchgeführt werden konnte und noch immer wird. Dabei war zu dem Zeitpunkt längst klar, dass es sich zum Beispiel bei der gefundenen Panzerfaust um eine reine Attrappe handelte. An dieser Stelle fordert Daniela nochmal ausdrücklich, die hetzerische Fahndung gegen Volker und Burkhard zu stoppen!

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  • Zur Verhaftung von Daniela Klette

    Am 26. Februar 2024 ist Daniela Klette, die als RAF-Mitglied gesucht wurde, in Berlin festgenommen worden. Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.:

    »Die heutige Festnahme von Daniela Klette ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Verfolgungswut und dem staatlichen Rachebedürfnis gegen ehemalige Mitglieder der Stadtguerilla-Gruppen.

    Es steht zu befürchten, dass auch in diesem neuerlichen RAF-Verfahren sämtliche rechtsstaatliche Standards außer Kraft gesetzt werden, um eine möglichst hohe Haftstrafe zu erreichen und Reuebekundungen zu erpressen.

    Zu erwarten ist ein politisch motivierter Gesinnungsprozess, wie sie heutzutage vielfach gegen Aktivist*innen der türkischen und kurdischen Linken sowie antifaschistische Gruppen stattfinden.

    Damit erübrigt sich für die Anklage der jeweilige Tatnachweis. Schon in früheren RAF-Prozessen wurden regelmäßig allen Mitgliedern sämtliche Taten während der Zeit ihrer Mitgliedschaft zur Last gelegt. Dies steht auch aktuell zu befürchten. Es ist die Aufgabe von Solidaritäts- und Grundrechtsorganisationen ebenso wie der gesamten Linken, sich gegen diese Gesinnungsjustiz zu stellen.«

    Quelle: Rote Hilfe, 27.02.2024