Kategorie: Prozess

  • Anwälte: Das Gericht ist befangen

    Im Prozess gegen Daniela Klette zweifeln ihre Anwälte an der Objektivität einer DNA-Gutachterin. Sie fordern, die Richter und Schöffen auszutauschen.

    Die Verteidiger*innen von Daniela Klette haben vor dem Landgericht Verden Anträge auf Befangenheit gegen die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen gestellt. Klettes Anwälte werfen den Richtern vor, Zweifel an Gutachten zu DNA-Spuren zu ignorieren.

    Das Gericht verkündete daraufhin einen weiteren Beschluss und betonte, dass es „keine Zweifel an der Objektivität und Plausibilität“ der Gutachten gebe. Klettes Anwälte reagierten mit einem zweiten Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer. Ihre Mandantin sei besorgt, dass das Gericht schon von ihrer Schuld überzeugt sei. Die Anwälte werfen den Richtern vor, aufkommende Zweifel zu ignorieren und das Verfahren möglichst schnell beenden zu wollen.

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  • Die Hochsicherheitsreithalle und die RAF: Der Prozess gegen Daniela Klette

    Artikel von Hanna Poddig aus der Sonderausgabe der Roten Hilfe zum 18.03.2026, dem Tag der Solidarität mit den politischen Gefangenen weltweit und gegen staatliche Unterdrückung.

    An manchen Tagen sitzen im Publikum dieses Verfahrens nur wenige Personen, selten reist auch mal eine Gruppe solidarischer Prozessbesucher*innen an, Presse interessiert sich nur noch zu besonderen Anlässen. Manch eine*n mag das verwundern, war der Andrang an den ersten Tagen dieses Verfahrens doch spektakulär hoch. Der Grund lag weniger in den Vorwürfen als in der Person der Angeklagten: Daniela Klette. Mutmaßlich früheres Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), jahrzehntelang die meistgesuchte Frau der BRD. Doch was am 25. März 2025 startete, ist kein Prozess, in dem es formal um die RAF-Mitgliedschaft geht, sondern ein Verfahren, in dem zahlreiche bewaffnete Raubüberfälle auf Kassenbüros von Supermärkten und auf Geldtransporter verhandelt werden. Dreizehn Anklagepunkte sind es, die am ersten Prozesstag vorgetragen wurden, einer davon wird als versuchter Mord deklariert.

    Die ersten Verhandlungstage fanden in Celle statt, im dortigen Staatsschutzsaal. Um dem großen medialen Andrang gerecht zu werden, wurden Presseplätze im Losverfahren vergeben und ein Audio-Übertragungsraum eingerichtet. Doch das Interesse nahm sehr schnell ab und bald reichten die Plätze im Saal für alle interessierten Zuschauer*innen und Pressevertreter*innen.

    Ein noch absurderes Bild ist der Hochsicherheitssaal, der eigens für dieses Verfahren aus einer einstigen Reithalle entstand. Aus einem klassischen niedersächsischen Pferde-Hof, der aussieht wie aus der letzten Ausgabe der „Wendy“, wurde mittels Bauzäunen, Stacheldraht, zahlreichen Überwachungskameras und martialischer Uniformierter eine Außenstelle des Landgerichts Verden. Kosten: Rund 3,6 Millionen Euro. Seit Sommer 2025 wird nun dort verhandelt, oft auch nahezu ohne Zuschauer*innen.

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  • Befangenheitsantrag vom 25. Februar 2026

    In einem Antrag lehnt Daniela Klette die Sachverständige Dr. J. wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Nachfolgend ist der Befangenheitsantrag dokumentiert.

    An das LG Verden

    Eitze, 25.02.2026

    In der Strafsache ./. Daniela Klette (1 Ks 453 Js 24649/15 (112/24))

    I.

    lehnt die Angeklagte die Sachverständige Dr. J. erneut wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

    Der Erhebung und Verwertung sämtlicher Gutachten der Sachverständigen, auch durch Verlesung eines schriftlichen Behördengutachtens, wird widersprochen.

    Sollte das Gericht eine dienstliche Stellungnahme der abgelehnten Sachverständigen einholen, wird beantragt, diese der Angeklagten über ihre Verteidigung zur Kenntnis und Stellungnahme zu geben, bevor über dieses Gesuch entschieden wird.

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  • »Hände weg von Venezuela«

    Hände weg von Venezuela: Daniela Klette am 06.01.2026

    Am 50. Prozesstag, drei Tage nach der Entführung von Nicolás Maduro und Cilia Flores in die USA, hält Daniela Klette »Hände weg von Venezuela!« in die Fotokameras der Journalist*innen im Prozess in Verden.

  • Lukas Theune: »Es geht um die Bestrafung einer Widersacherin«

    Interview mit Strafverteidiger Lukas Theune über den Stand des seit März laufenden Gerichtsverfahrens gegen die ehemalige RAF-Militante Daniela Klette

    Wenn Sie nur einen Aspekt nennen dürften, der den Prozess gegen Daniela Klette zu einem einzigartigen macht, welcher wäre das?

    Der Aufwand, mit dem dieser politische Prozess betrieben wird. Angeklagt sind ganz normale Raubstraftaten, eine davon als versuchter Mord, nichts Ungewöhnliches für ein Landgericht. Wegen der Person unserer Mandantin wird dieser Prozess betrieben, als ginge es um ein einmaliges Jahrhundertverfahren. Da werden keine Kosten und Mühen gescheut, Millionen investiert, die woanders dringend gebraucht würden und eine absurde Hochsicherheitsatmosphäre aufgebaut: mit Maschinengewehren bewaffnete Beamte, Natodraht, penibelste Durchsuchungen. Das steht völlig außer Verhältnis.

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  • Zur Mobilisierung zum Prozess gegen Daniela

    Rede auf der Kundgebung am 13. August 2025 in Verden-Eitze

    Das für den Staat Unerträgliche, dass nicht sein darf und was es nie hätte geben dürfen. Im Prozess gegen Daniela hier in Verden wegen Geldbeschaffung genauso im folgenden Prozess wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee Fraktion, geht es dem Staat um eine weitere Abrechnung mit einem Teil linker Geschichte, genauer die Abrechnung mit dem bewaffneten Widerstand.

    Ja, die RAF ist genauso Geschichte wie die Bewegung 2. Juni,die Revolutionären Zellen oder die Rote Zora. Aber es ist mitnichten so, dass sie staatlicherseits zerschlagen wurden, dass es dem Staat gelungen ist, aller habhaft zu werden und die eingeknasteten GenossInnen gebrochen werden konnten.

    Keine Isolationshaft, keine noch so dicken Mauern konnten verhindern, dass die inhaftierten GenossInnen kollektive Kämpfe führten und diese Kämpfe von Teilen der linken Bewegung tatkräftig unterstützt wurde. Der Slogan „Drinnen und Draußen eine Bewegung, Einheit im Kampf für Zusammenlegung“ wurde für den Staat zur ganz konkret schmerzhaften Erfahrung im Laufe unzähliger Hungerstreiks. Auch die Kämpfe anderer militanter Gefangenen etwa der von „action directe“ aus Frankreich, Grapo-PCR aus Spanien, CCC aus Belgien, Rote Brigaden aus Italien, IRA aus Irland oder der ETA im Baskenland wurden solidarisch begleitet.

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  • Daniela Klette: Erklärung vom 13. August 2025

    Gegenvorstellung gegen den Beschluss der Kammer auf Ablehnung der Einholung eines Waffengutachtens vom 9.7.2025

    Wenn ich mir den Ablauf dieses Verfahrens in den letzten Monaten anschaue, stelle ich auf der einen Seite fest, dass das Gericht konziliant auftritt und um eine unaufgeregte Prozessatmosphäre bemüht ist.

    Gleichzeitig stelle ich aber auch fest, dass meine Bemühungen etwas von unserer Haltung klarzustellen, völlig ignoriert werden.

    Es dürfte allen, die bislang den Prozess und die Erklärungen, sowohl von mir als auch von Burkhard Garweg mitverfolgt oder die Anträge meiner Verteidigung wahrgenommen haben, deutlich geworden sein, dass es eines meiner Hauptanliegen in diesem Prozess ist, gegen den Vorwurf des Mordversuchs um an Geld für das Überleben in der Illegalität zu kommen, anzugehen.

    Im Vorlauf des Prozesses und bis heute gab es Stellungnahmen um klarzustellen, dass die Tötung von Menschen zur Geldbeschaffung unserem Selbstverständnis als radikale Linke vollkommen entgegensteht. Im Gegenteil sehen wir es als notwendig an, das kapitalistische System zu überwinden, weil dieses System Geld und Profit über alles Leben stellt.

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  • Antrag vom 5. August 2025 für ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten

    Ein Experte wird belegen, dass die Zeugen beeinflusst wurden, argumentiert die Verteidigung

    In der Strafsache gegen Daniela Klette (1 Ks 453 Js 24649/15 (112/24)) wird nach den Vernehmungen der Zeug*innen M.S., C.J., Z.J., D.J., A.N., M.S., H.-W.H., I.B, J.F., H.-J.H. und C.R. in den Sitzungen vom 18.06., 01.07. sowie 02.07.2025 sowie im Hinblick auf die noch ausstehenden und für die kommenden Wochen vorgesehenen Vernehmungen der Zeug*innen V.H., M.-W.H., PK R., POK’in H., KOK S., POK S. und PHK H. beantragt. ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache, dass die von den genannten Tatzeug*innen abgegebenen Personenbeschreibungen und ldentifizierungsleistungen der Täter des Raubüberfalls von Cremlingen am 25.06.2016 sowie der von ihnen benutzten Waffen und Fahrzeuge aufgrund einer Vielzahl suggestiver Einwirkungen aussagepsychologisch hinsichtlich der Frage ihrer Glaubhaftigkeit nicht belastbar sind und keinerlei Beweiswert besitzen, einzuholen.

    Der Sachverständige wird dabei aufgrund der unten konkretisierten Tatsachen zu dem Ergebnis kommen, dass

    – die einzelnen vermeintlichen Erinnerungen der Zeug*innen durch die öffentlich bekannt gewordenen Fahndungsmaßnahmen gegen die Angeklagte und die beiden gesondert verfolgten S. und G. sowie durch die bereits vor Ort und dann auch im Rahmen der polizeilichen Zeug*innenvernehmungen erfolgten Bezugnahmen und Thematisierungen der möglichen Täterschaft des „RAF-Trios“ suggestiv beeinflusst wurden,

    sowie dass

    – es sich durch den Austausch der Zeug*innen vor Ort sowie durch von der Polizei vor Ort durchgeführten gemeinsamen Zeug*innen-Befragungen bei den Aussagen der Zeug*innen um Gemeinschaftserinnerungen und nicht um originäre Erinnerungen handelt.

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